Ein Ratgeber von Precious Dental, einer Zahnklinik in Antalya. Wir sind eine Klinik und profitieren, wenn Sie sich für uns entscheiden. Mehr dazu Fragen auf Deutsch: +90 539 704 50 01
Zahnarzt TürkeiRatgeber von Precious Dental Frage stellen
Zweitmeinung

Zweitmeinung zu Hause: vor und nach der Behandlung in der Türkei

Ein Behandlungsplan aus der Türkei oder ein Problem nach der Rückkehr: In beiden Fällen hilft ein unabhängiger Blick. In Deutschland gibt es dafür kostenlose Beratungsstellen der Zahnärzteschaft und weitere Anlaufstellen. Hier erfahren Sie, wo Sie eine Zweitmeinung bekommen und wie Sie sich darauf vorbereiten.

Kurz gesagt

In Deutschland hat jeder Patient das Recht, eine zweite Meinung einzuholen. Kostenlos beraten die Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, gesetzlich wie privat Versicherte, auch telefonisch. Weitere Anlaufstellen sind Ihre Krankenkasse und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland. Bringen Sie den Behandlungsplan, aktuelle Röntgenbilder und bei Implantaten den Implantatpass mit. In Österreich helfen die Patientenanwaltschaften und Schlichtungsstellen der Zahnärztekammern.

Wenn Sie einen Behandlungsplan aus der Türkei vor sich haben, stellen sich oft dieselben Fragen: Sind wirklich so viele Implantate nötig? Müssen diese Zähne gezogen werden? Ist der Plan vernünftig? Eine zweite Meinung von einem Zahnarzt zu Hause kann diese Fragen beantworten, bevor Sie buchen. Und wenn nach der Rückkehr etwas nicht stimmt, brauchen Sie ohnehin jemanden vor Ort.

Wir sind Precious Dental, eine Zahnklinik in Antalya, und ermutigen unsere Patienten ausdrücklich, unseren Plan zu Hause prüfen zu lassen. Ein Plan, der eine zweite Meinung nicht verträgt, ist kein guter Plan.

Zahnärztliche Kontrolluntersuchung in einem hellen Behandlungsraum
Eine Kontrolle beim Zahnarzt zu Hause ist vor und nach einer Behandlung im Ausland sinnvoll.

Warum eine Zweitmeinung sinnvoll ist

Zahnärzte kommen bei derselben Ausgangslage nicht immer zum selben Ergebnis. Eine Übersichtsarbeit aus den USA fand deutliche Unterschiede in den Entscheidungen von Zahnärzten: bei Diagnosen, bei der Wahl der Behandlung für einzelne Zähne und bei Zahl und Kosten der empfohlenen Maßnahmen, auch wenn Unterschiede zwischen den Patienten berücksichtigt wurden (Bader und Shugars, 1995). Das heißt nicht, dass einer falsch liegt. Oft gibt es mehrere vertretbare Wege. Eine Zweitmeinung hilft Ihnen, diese Wege zu kennen.

Eine Zweitmeinung ist besonders sinnvoll, wenn

  • mehrere Zähne gezogen werden sollen, die Ihnen bisher keine Beschwerden machen,
  • gesunde oder nur leicht gefüllte Zähne Kronen bekommen sollen,
  • der Plan aus der Türkei deutlich mehr Implantate vorsieht als ein Plan von zu Hause,
  • Sie Vorerkrankungen haben oder Medikamente nehmen, die den Eingriff beeinflussen könnten.
  • Ihnen der Plan unverständlich ist und Ihre Fragen nicht klar beantwortet wurden.

Bei einer Behandlung im Ausland kommt hinzu, dass Sie den Zahnarzt vorher meist nicht persönlich kennen. Ein vertrauter Zahnarzt zu Hause, der Ihre Zähne seit Jahren sieht, kann einschätzen, ob der Plan zu Ihrer Situation passt.

Ihr Recht auf eine zweite Meinung

Die Verbraucherzentrale fasst es klar zusammen: Jeder Versicherte hat das Recht auf eine zweite Meinung. Patienten haben freie Arztwahl und können bei Zweifeln an einer vorgeschlagenen Therapie einen anderen Zahnarzt aufsuchen. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern haben dafür 2005 ein Zweitmeinungsmodell eingeführt. Geschulte Gutachter prüfen dabei die Art der vorgeschlagenen Therapie, etwa ob ein Implantat oder eine Brücke sinnvoller ist, und sehen sich die Kosten an (Verbraucherzentrale, Stand September 2024).

Die Anlaufstellen in Deutschland

Zahnärztliche Patientenberatung: Die Patientenberatungsstellen der Landeszahnärztekammern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen beraten kostenlos und fachlich unabhängig zu allen Fragen rund um Zähne, Therapien und Kosten. Das Angebot gilt für gesetzlich und privat Versicherte, auch für Angehörige. Beraten wird telefonisch, auf Wunsch anonym, in manchen Stellen auch schriftlich oder persönlich. Juristische Beratung gibt es dort nicht. Die Kontaktdaten Ihres Bundeslandes finden Sie auf patientenberatung-der-zahnaerzte.de.

Ihre Krankenkasse: Viele Krankenkassen bieten eigene Beratungen oder Zweitmeinungen an, teils mit eigenen Zahnärzten oder Partnern. Fragen Sie dort auch, was die Kasse bei einer Behandlung in der Türkei übernimmt, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Mehr dazu unter Krankenkasse und Zahnbehandlung in der Türkei.

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD): Die Stiftung berät zu Fragen rund um das Gesundheitssystem, auch zu Patientenrechten. Das kostenfreie Beratungstelefon hat die Nummer 0800 011 77 22. Es gibt außerdem Beratungsstellen vor Ort.

Ein anderer Zahnarzt: Natürlich können Sie auch einfach einen zweiten Zahnarzt Ihrer Wahl aufsuchen. Klären Sie vorher, ob Untersuchung und Röntgen für Sie Kosten verursachen.

Österreich und die Schweiz

In Österreich sind laut Sozialministerium die Patientenanwaltschaften der Bundesländer die wichtigste erste Anlaufstelle. Streitigkeiten zwischen Patienten und Zahnärzten können zusätzlich außergerichtlich in den Patientenschlichtungsstellen der Landeszahnärztekammern geklärt werden. Fragen zu Schadenersatz gehören in Österreich vor die ordentlichen Gerichte.

In der Schweiz sind die Angebote kantonal unterschiedlich. Fragen Sie bei der Zahnärztegesellschaft Ihres Kantons oder bei einer Patientenorganisation nach, welche Beratungs- oder Begutachtungsangebote es gibt.

Vor der Behandlung: so bereiten Sie die Zweitmeinung vor

Je besser die Unterlagen, desto genauer die Einschätzung. Bringen Sie mit:

  • Den Behandlungsplan der Klinik in der Türkei, möglichst Zahn für Zahn, mit Material und Implantatmarke.
  • Aktuelle Röntgenbilder, idealerweise ein Panoramaröntgen oder DVT, als Datei.
  • Eine Liste Ihrer Medikamente und Vorerkrankungen.
  • Ihre Fragen, zum Beispiel: Welche Zähne sind wirklich nicht zu erhalten? Gibt es eine schonendere Alternative? Was würden Sie in meinem Fall machen?

Ein Plan aus der Türkei sieht anders aus als ein deutscher Heil- und Kostenplan, und die Preise sind nicht direkt vergleichbar. Bitten Sie deshalb um eine fachliche Einschätzung des Plans, nicht nur um einen Preisvergleich. Wie Sie Röntgenbilder von Ihrem Zahnarzt bekommen, steht in Patientenakte und Röntgenbilder anfordern. Ihr Recht darauf regelt das Bürgerliche Gesetzbuch: Sie dürfen Ihre Behandlungsakte einsehen und Kopien verlangen, die erste Kopie ist kostenlos (BGB § 630g).

Wenn die Meinungen auseinandergehen: Fragen Sie beide Seiten nach den Gründen. Oft lösen sich Unterschiede auf, wenn klar wird, welche Annahmen dahinterstehen, etwa ob ein Zahn mit einer aufwendigen Behandlung noch zu retten wäre. Am Ende entscheiden Sie.

Nach der Behandlung: Kontrolle und Probleme

Auch wenn alles gut verlaufen ist, gehört eine Kontrolle beim Zahnarzt zu Hause dazu. Bringen Sie den Implantatpass, die Röntgenbilder als Datei und den Abschlussbericht der Klinik mit. Damit kann Ihr Zahnarzt die regelmäßige Nachsorge übernehmen. Tipps dazu in Nachsorge zu Hause und auf unserer Kliniksite im Beitrag Nachsorge beim Zahnarzt in Deutschland.

Wenn ein Problem auftritt, etwa Schmerzen, Schwellung, eine lockere Krone oder ein Implantat, das sich bewegt:

  1. Lassen Sie sich zeitnah von einem Zahnarzt untersuchen und den Befund schriftlich mit Röntgenbild festhalten.
  2. Informieren Sie die Klinik in der Türkei schriftlich, mit Befund, Fotos und Datum.
  3. Nutzen Sie die zahnärztliche Patientenberatung oder die UPD, wenn Sie unsicher sind, wie es weitergeht.

Was Sie im Akutfall tun sollten, beschreiben wir ausführlich in Komplikation nach der Rückkehr. Welche Rechte Sie gegenüber der Klinik in der Türkei haben, steht in Patientenrechte in der Türkei.

Wie wir mit Zweitmeinungen umgehen

Bei Precious Dental bekommen Sie den Behandlungsplan schriftlich, bevor Sie Flüge buchen, mit Zahnarzt, Implantatmarke und Material. So kann Ihr Zahnarzt zu Hause oder eine Beratungsstelle den Plan prüfen. Nach der Behandlung bekommt jeder Implantatpatient einen Implantatpass sowie Kopien seiner Röntgenbilder und Scans für die Nachsorge zu Hause. Wenn Ihr Zahnarzt Rückfragen hat, vermittelt Öndi, unser Patientenkoordinator, gern den Kontakt zu unseren Zahnärzten. Öndi spricht Deutsch und hilft kostenlos.

Öndi, Patientenkoordinator

Fragen auf Deutsch? Öndi, Patientenkoordinator unserer Klinik, antwortet kostenlos. WhatsApp +90 539 704 50 01

Häufige Fragen

Kostet eine zahnärztliche Zweitmeinung etwas?

Die Beratung der zahnärztlichen Patientenberatungsstellen ist kostenlos, für gesetzlich und privat Versicherte. Geht ein anderer Zahnarzt in seiner Praxis mit Untersuchung und Röntgen auf Ihren Fall ein, kann das Kosten verursachen, je nach Versicherung. Fragen Sie vorher nach.

Prüft die Beratungsstelle auch einen Plan aus der Türkei?

Die Beratungsstellen beraten zu allen Fragen rund um Behandlung, Alternativen, Risiken und Kosten. Ein ausländischer Plan sieht anders aus als ein deutscher Heil- und Kostenplan. Hilfreich ist deshalb, wenn der Plan jeden Zahn, die Art der Versorgung und das Material nennt.

Muss ich meinem Zahnarzt sagen, dass ich in der Türkei behandelt werden möchte?

Sie müssen nicht, aber es ist sinnvoll. Ihr Zahnarzt kennt Ihre Vorgeschichte, kann Röntgenbilder mitgeben und übernimmt später oft die Nachsorge. Viele Zahnärzte reagieren sachlicher, als Patienten befürchten, wenn man offen fragt.

Wer hilft, wenn nach der Rückkehr ein Problem auftritt?

Zuerst ein Zahnarzt in Ihrer Nähe, der den Befund untersucht und dokumentiert. Danach können die zahnärztliche Patientenberatung, Ihre Krankenkasse und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland weiterhelfen. Juristische Beratung bieten die zahnärztlichen Stellen nicht an.

Gibt es so etwas auch in Österreich und der Schweiz?

In Österreich sind die Patientenanwaltschaften der Bundesländer die wichtigste erste Anlaufstelle. Streitigkeiten mit Zahnärzten können zusätzlich bei den Patientenschlichtungsstellen der Landeszahnärztekammern geklärt werden. In der Schweiz fragen Sie am besten bei der kantonalen Zahnärztegesellschaft oder einer Patientenorganisation nach den Angeboten in Ihrem Kanton.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale: Zahnärztliche Zweitmeinung und Auktionsportale (Stand 10.09.2024)
  2. BZÄK und KZBV: Zahnärztliche Patientenberatung, Beratungsstellen der Länder
  3. Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
  4. Sozialministerium Österreich: Beschwerdemöglichkeiten für Patient:innen
  5. Bader & Shugars (1995), Journal of Public Health Dentistry: Unterschiede in zahnärztlichen Behandlungsentscheidungen
  6. Bürgerliches Gesetzbuch § 630g: Einsichtnahme in die Behandlungsakte

Geprüft im Oktober 2026. Wo wir als Klinik unsere eigene Sicht wiedergeben, sagen wir das.

Kostenlos und unverbindlich

Sie möchten wissen, was es bei Ihnen kosten würde?

Schicken Sie uns ein aktuelles Röntgenbild oder ein paar Fotos Ihrer Zähne. Ein Zahnarzt unserer Klinik Precious Dental sieht es sich an, und Sie bekommen einen schriftlichen Plan mit allen Positionen. Den können Sie in Ruhe mit Ihrem Zahnarzt zu Hause oder mit anderen Angeboten vergleichen.

Öndi, Patientenkoordinator

Fragen auf Deutsch? Öndi, Patientenkoordinator unserer Klinik, antwortet kostenlos. WhatsApp +90 539 704 50 01

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